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MANV und Sichtung: Kategorien, Ablauf und Lagekarte

Beim Massenanfall von Verletzten reichen die Mittel nicht für alle gleichzeitig. Die Sichtung legt fest, wer zuerst behandelt wird — und die Lagekarte macht sichtbar, ob die Rechnung aufgeht. Beides hängt enger zusammen, als es auf den ersten Blick scheint.

Betroffen ist nicht gleich Patient

Vor allem anderen steht eine Unterscheidung, die auf der Karte über die Kräfteplanung entscheidet. Die Sichtungs-Konsensus-Konferenzen definieren eine betroffene Person als „eine Person, auf die ein Ereignis direkt (unmittelbar) oder indirekt (mittelbar) wirkt, die hierdurch beeinträchtigt sein kann und nicht Patient ist“.

Bei einem Busunglück mit fünfzig Insassen sind vielleicht zwölf Patienten. Die übrigen achtunddreißig sind betroffen: unverletzt, aber erschüttert, ohne Fahrzeug, ohne Gepäck, teilweise ortsfremd. Sie brauchen keine Notfallmedizin, aber Betreuung, Registrierung, einen warmen Raum und irgendwann einen Transport.

Diese Gruppe bindet über die längste Zeit die meisten Kräfte — und fehlt auf Lagekarten am häufigsten. Wer nur Patienten führt, plant den Einsatz für ein Viertel der beteiligten Menschen.

Der Sichtungsprozess hat vier Stufen

Sichtung ist kein einzelner Vorgang, sondern eine Abfolge, in der verschiedene Kräfte verschiedene Aufgaben übernehmen.

  1. Ersteinschätzung — durch die ersteintreffenden Einsatzkräfte. Zwei Fragen zählen: Wie viele exponierte Personen befinden sich im unsicheren Bereich, und wie viele davon sind potenziell schwer oder lebensbedrohlich verletzt? Ziel ist die Bedarfsabschätzung und der Beginn der Raumordnung.
  2. Vorsichtung — algorithmenbasiert, durch Rettungsdienstpersonal oder Ärzte. Ziel ist, Patienten der Kategorie SK I schnellstmöglich zu finden und zu retten. Dabei werden lebensrettende Sofortmaßnahmen durchgeführt: lebensbedrohliche Blutungen stillen, Atemwege freihalten, Lagerung — und jeder vorgesichtete Patient wird gekennzeichnet.
  3. Sichtung — durch ärztliches Personal. Hier wird die Kategorie endgültig festgelegt.
  4. Weitere medizinische Versorgung — Behandlung und Transport nach Priorität.

Wichtig an dieser Staffelung: Die Vorsichtung ist ausdrücklich keine ärztliche Aufgabe. Sie darf und soll von nichtärztlichem Personal durchgeführt werden, weil sonst zu viel Zeit vergeht, bis die kritischen Patienten gefunden sind. Und sie ist keine einmalige Festlegung — die Kategorie wird im Verlauf überprüft und angepasst.

Die Sichtungskategorien

Die Kategorien werden ausschließlich über die Farben und die Abkürzung SK I bis IV beschrieben. Die Prozentangaben sind Planungsgrundlagen für die Vorbereitung, keine Erwartung für den Einzelfall.

KategorieBezeichnungKonsequenzPlanung
SK I (rot)vital bedrohtSofortbehandlung20 %
SK II (gelb)schwer verletzt oder erkranktdringliche Behandlung30 %
SK III (grün)leicht verletzt oder erkranktnichtdringliche Behandlung50 %
SK IV (blau)ohne Überlebenschanceabwartende Behandlung, palliative Versorgung, Betreuungin SK I enthalten
EX (schwarz)Tote

Daneben stehen Zusatzkennzeichnungen, die keine Kategorie ersetzen, sondern ergänzen: B (weiß) für Betroffene, TP für Transportpriorität und eine eigene Kennzeichnung für Kontamination, aus der Schutzmaßnahmen und Dekontamination folgen.

Zum Planungsschlüssel: Die Werte 20/30/50 lösen ältere Annahmen ab, die lange mit 15/20/60/5 gerechnet haben. Dass SK IV in SK I aufgeht, hat einen nüchternen Grund: Die Kategorie wurde in Deutschland über Jahrzehnte praktisch nicht vergeben. Für die Vorbereitung von Behandlungsplätzen und Transportkapazitäten sind die aktuellen Werte die belastbarere Grundlage.

SK IV ist die schwierigste Kategorie

Sie bedeutet: Dieser Mensch wird nicht überleben, und die Mittel, die ihn vielleicht noch für kurze Zeit halten könnten, fehlen dann anderen, die eine Chance haben. Die Konsequenz ist nicht „nichts tun“, sondern abwartende Behandlung, palliative Versorgung und Betreuung.

Rechtlich tragfähig wird diese Entscheidung nur durch das Verfahren selbst. Die Konsensus-Konferenzen beschreiben es als rechtfertigende Pflichtenkollision: Erst wenn Behandlungsprioritäten anhand klar definierter Kategorien festgelegt und Patienten danach abgestuft versorgt werden, entsteht die nötige Rechtssicherheit. Wer ohne dieses Verfahren entscheidet, steht anders da als jemand, der ein anerkanntes Schema angewendet hat.

Für die Lagekarte folgt daraus: Die Zuordnung gehört dokumentiert, mit Zeit. Nicht um die Karte zu füllen, sondern weil im Nachgang die Frage gestellt wird, worauf die Priorisierung beruhte.

Was davon auf die Lagekarte gehört

Ein MANV lässt sich nicht führen, indem einzelne Patienten eingezeichnet werden. Geführt werden Zahlen an Orten.

Der häufigste Fehler ist derselbe wie bei allen Personenzeichen: Der alte Zustand bleibt stehen, der neue kommt dazu, und aus einer Person werden auf dem Papier zwei. Mehr dazu im Beitrag Personen und Betroffene auf der Lagekarte; die zugehörigen Zeichen stehen unter Personen und Betroffene als taktische Zeichen.

Die Rechnung, die aufgehen muss

Aus den Kategorien und der Leistung der Einrichtungen ergibt sich eine einfache Überschlagsrechnung, die jede MANV-Karte beantworten sollte.

Bei 60 Betroffenen wären nach Planungsschlüssel rund 12 Patienten SK I, 18 SK II und 30 SK III zu erwarten. Ein Behandlungsplatz BHP 50 ist darauf ausgelegt, 50 Betroffene pro Stunde zu sichten, zu behandeln und transportfähig zu machen — die Zahl sagt also nichts über die Platzkapazität, sondern über den Durchsatz.

Der Engpass liegt fast nie beim Behandlungsplatz, sondern am Ausgang. Ein RTW, der abtransportiert, steht nicht nach zehn Minuten wieder bereit; mit Übergabe in der Klinik und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft sind je nach Entfernung vierzig bis neunzig Minuten realistisch. Wer 12 Patienten der SK I mit vier RTW transportieren will, plant mehrere Stunden ein.

Deshalb gehören auf eine gut geführte MANV-Karte drei Zahlen nebeneinander: Betroffene nach Kategorien, Leistung des Behandlungsplatzes und Transportmittel am Halteplatz. Stimmt eine nicht zu den anderen, ist der Engpass gefunden, bevor er sich als Stau bemerkbar macht. Wie die Einrichtungskette dahinter aufgebaut ist, steht im Beitrag Einrichtungen im Einsatz.

Wer das durchführt

Die Führung des Rettungsdienstes beim MANV liegt bei zwei Funktionen mit klar getrennten Aufgaben. Der Leitende Notarzt entscheidet medizinisch: Er verantwortet die Sichtung, legt Behandlungsprioritäten fest und bestimmt, wer in welcher Reihenfolge in welche Klinik transportiert wird. Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst setzt das um: Er ordnet die Rettungsmittel, führt den Behandlungsplatz und hält die Verbindung zur Leitstelle.

Beide stehen auf der Karte an derselben Stelle und haben doch verschiedene Aufgaben. Die Einheiten, die die Arbeit leisten, kommen überwiegend von den Hilfsorganisationen — Schnelleinsatzgruppen und Einsatzeinheiten. Welche das sind und wie sie sich unterscheiden, steht unter Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes. Die Fahrzeuge dazu stehen unter Die 15 wichtigsten im Rettungsdienst.

Die Zahlen aus der Sichtung gehen schließlich in die Lagemeldung. Weil die Karte laufend fortgeschrieben und die Meldung zu festen Zeiten abgesetzt wird, gehört zu jeder gemeldeten Zahl eine Stichzeit — sonst wirkt eine später eintreffende höhere Zahl wie ein Widerspruch statt wie eine Fortschreibung. Mehr dazu im Beitrag Lagemeldung und Rückmeldung.

Quellen und Stand: Die Sichtungskategorien, der Planungsschlüssel und die Definitionen auf dieser Seite folgen den Ergebnissen der Sichtungs-Konsensus-Konferenzen (Heller, Hähn, Brüne, Wurmb, Franke, Kowalzik: Notfall + Rettungsmedizin 29, Suppl 2, S696–S717, angenommen April 2025, online Juni 2025, CC BY 4.0). Die konkrete Umsetzung — MANV-Stufen, Ausstattung der Behandlungsplätze, Kennzeichnungsmittel — regeln die Länder und Rettungsdienstbereiche unterschiedlich. Diese Seite gibt eine Orientierung und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Heller, A. R.; Hähn, F.; Brüne, F.; Wurmb, T.; Franke, A.; Kowalzik, B.: Ergebnisse der Sichtungs-Konsensus-Konferenzen und Glossar Sichtung. Notfall + Rettungsmedizin 29 (2026), Suppl 2, S. 696–717, doi.org/10.1007/s10049-025-01547-y (Open Access, CC BY 4.0)
  • DIN EN 1789 — Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), bbk.bund.de
  • Feuerwehr-Dienstvorschrift 100: Führung und Leitung im Einsatz