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🏢 Praxis

Gebäudekennzeichnung: Seiten, Geschosse und Abschnitte

„Rauch aus dem zweiten Stock, hinten links." Solche Meldungen kosten im Einsatz Zeit, weil jeder etwas anderes darunter versteht. Eine eindeutige Benennung von Gebäudeseiten und Geschossen löst das Problem — und sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Lagekarte am Objekt überhaupt funktioniert.

Warum nicht einfach Himmelsrichtungen?

Der naheliegende Gedanke wäre, die Nordseite Nordseite zu nennen. In der Praxis scheitert das an drei Punkten.

Erstens weiß vor Ort selten jemand spontan, wo Norden ist — schon gar nicht nachts, im Rauch oder in einer verwinkelten Altstadt. Zweitens liegen Gebäude selten exakt nach den Himmelsrichtungen; „Nordostseite" ist umständlich und lädt zu Missverständnissen ein. Drittens funktioniert die Angabe nicht im Inneren, wo es keine Orientierung nach außen gibt.

Deshalb hat sich eine objektbezogene Benennung durchgesetzt: Die Seiten werden vom Gebäude aus durchnummeriert, unabhängig davon, wo Norden liegt. Wer die Regel kennt, kann sich am Objekt orientieren, ohne einen Kompass zu brauchen.

Die vier Seiten

Die gängige Regel lautet: Seite 1 ist die Anfahrtsseite, also die Seite, von der die Einsatzkräfte das Objekt erreichen und an der in aller Regel der Haupteingang liegt. Von dort wird im Uhrzeigersinn weitergezählt, wenn man von oben auf das Gebäude schaut.

Statt der Zahlen sind vielerorts die Buchstaben A, B, C und D in Gebrauch, nach demselben Muster. Welche Variante gilt, regeln die Länder und teilweise die einzelnen Feuerwehren unterschiedlich — beide Systeme sind verbreitet und beide funktionieren, solange alle Beteiligten dasselbe meinen.

Wichtig: Es gibt hierzu keine bundesweit einheitliche Vorschrift. Entscheidend ist, dass die Festlegung vor dem Einsatz bekannt ist und an der Einsatzstelle einmal ausgesprochen wird. Wer auf einer fremden Einsatzstelle eintrifft, fragt im Zweifel nach, statt zu raten.

Wer legt Seite 1 fest?

Die erste eintreffende Einheit — genauer: die Seite, von der aus das erste Fahrzeug vorgeht. Damit steht die Benennung in den ersten Minuten, und alle nachrückenden Kräfte übernehmen sie.

Daraus folgt der häufigste Stolperstein: Eine Einheit, die später aus einer anderen Richtung anfährt, hat eine andere „Anfahrtsseite" vor Augen. Wenn sie das nicht weiß, meldet sie Beobachtungen mit vertauschten Seitenangaben. Bei einem Gebäude mit vier gleichartigen Fassaden hat das schon dazu geführt, dass zwei Trupps aneinander vorbei gearbeitet haben.

Die Gegenmaßnahme ist einfach und wird trotzdem oft vergessen: Die Festlegung gehört in die erste Rückmeldung und auf die Lagekarte. Ein Pfeil am Objekt mit der Beschriftung „Seite 1" reicht aus. Wie eine solche Rückmeldung aufgebaut ist, steht im Beitrag Lagemeldung und Rückmeldung.

Die Geschosse

Für die Höhe gilt eine eigene Zählung, und hier sind die Begriffe präziser, als der Alltag vermuten lässt.

Die häufigste Verwechslung ist die zwischen „zweiter Stock" und „2. OG". Umgangssprachlich meinen viele Menschen mit dem zweiten Stock das zweite Geschoss über dem Erdgeschoss — also das 2. OG. Andere zählen das Erdgeschoss mit. Im Einsatz wird deshalb nicht von Stockwerken gesprochen, sondern von Geschossen mit der eindeutigen Bezeichnung.

Ein zweiter Fallstrick sind Hanglagen. Ein Gebäude kann von Seite 1 aus zweigeschossig wirken und von Seite 3 aus dreigeschossig, weil das Untergeschoss dort ebenerdig liegt. Wo das der Fall ist, gehört es auf die Karte — sonst sucht ein Trupp einen Zugang, den es auf seiner Seite nicht gibt.

Wie das auf die Lagekarte kommt

Bei einem Objekteinsatz ist die Lagekarte im Kern eine Gebäudeskizze. Vier Dinge gehören darauf, und in dieser Reihenfolge entstehen sie.

  1. Der Umriss mit der Kennzeichnung von Seite 1. Alles Weitere bezieht sich darauf.
  2. Die Zugänge — Haupteingang, Nebeneingänge, Kellerzugang, Zugang über das Treppenhaus. Ein Zugang, der von außen nicht erkennbar ist, ist die wertvollste Eintragung überhaupt.
  3. Die Lage des Schadens mit Geschoss und Seite. Nicht „im Obergeschoss", sondern „2. OG, Seite 3".
  4. Die eingesetzten Kräfte mit ihrem Auftrag, ebenfalls mit Geschoss- und Seitenangabe.

Bei mehrgeschossigen Objekten stößt die Draufsicht an eine Grenze: Sie kann die Höhe nicht darstellen. Üblich ist deshalb eine zweite Skizze im Schnitt, auf der die Geschosse übereinander liegen und eingetragen wird, wo gearbeitet wird und wo sich der Brand ausbreitet. Bei Hochhäusern ist diese Schnittskizze die eigentliche Lagekarte, die Draufsicht nur noch die Übersicht über die Außenaufstellung.

Abschnitte am Gebäude bilden

Sobald mehrere Trupps gleichzeitig arbeiten, wird das Objekt aufgeteilt. Dafür gibt es zwei Wege, und die Wahl hat Folgen.

Nach Seiten: Abschnitt Seite 1, Abschnitt Seite 3. Das eignet sich bei Bränden, die sich entlang der Fassade ausbreiten, und bei Objekten mit getrennten Zugängen. Die Grenze ist klar sichtbar, was Verwechslungen unwahrscheinlich macht.

Nach Geschossen: Abschnitt EG, Abschnitt OG. Das eignet sich bei Bränden, die sich nach oben ausbreiten — also fast immer bei Gebäudebränden. Der Nachteil: Die Grenze zwischen den Abschnitten liegt im Treppenraum, und der wird von beiden benutzt.

Weil das Treppenhaus der Engpass ist, wird es bei größeren Objekten häufig als eigener Abschnitt geführt. Wer den Treppenraum hält, hält den Rettungsweg — und das ist bei einem Gebäudebrand die Aufgabe, von der alles andere abhängt. Wie Abschnitte allgemein gebildet und geführt werden, steht im Beitrag Führung und Führungsstellen.

Sonderfälle, die regelmäßig vorkommen

Reihenhäuser und Blockrandbebauung. Hier gibt es keine vier freien Seiten. Üblich ist, das betroffene Haus über die Hausnummer zu benennen und die Nachbarn als „links" und „rechts" von Seite 1 aus gesehen. Bei Brandausbreitung auf Nachbargebäude ist diese Angabe entscheidend, weil sie festlegt, wo die Riegelstellung steht.

Industrieobjekte. Große Hallen haben oft eigene Bezeichnungen für Tore und Hallenteile, die im Betrieb verwendet werden. Wenn ein Objektplan vorliegt, gilt dessen Benennung — nicht die improvisierte der Feuerwehr. Der Betriebsbeauftragte oder die Werkfeuerwehr kennt sie, und ein Missverständnis an dieser Stelle kostet mehr Zeit als das einmalige Nachfragen.

Hochhäuser. Ab einer bestimmten Höhe reicht die Seitenangabe nicht mehr, weil die Fassade zu groß wird. Dann kommt die Achsen- oder Fensterzählung dazu: „Seite 1, 8. OG, drittes Fenster von links". Was gilt, steht in der Feuerwehrplanung des Objekts.

Objekte mit Feuerwehrplan. Wo ein Plan nach Norm vorliegt, ist er die Grundlage. Er enthält die festgelegte Benennung, die Zugänge, die Steigleitungen und die Abschnitte. Die eigene Festlegung an der Einsatzstelle wird dann überflüssig — und darf ihr nicht widersprechen.

Zusammenhang: Wie eine Gebäudelage insgesamt auf der Karte aussieht, zeigt der Beitrag Lagekarte Gebäudebrand. Die Zeichen für Zugänge, Rettungswege und Objekte am Schadenort finden sich unter Weitere Zeichen und Objekte.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Feuerwehr-Dienstvorschrift 100: Führung und Leitung im Einsatz
  • Feuerwehr-Dienstvorschrift 3: Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • DIN 14095: Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Taktische Zeichen im Bevölkerungsschutz, bbk.bund.de