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Geschichte der taktischen Zeichen

Von der gemeinsamen DV 102 der 1970er Jahre bis zum heutigen System der Taktischen Zeichen im Bevölkerungsschutz. Ein Blick auf die Entwicklung erklärt, warum die Lage heute so ist, wie sie ist.

Taktische Zeichen gibt es nicht erst seit gestern. Ihre heutige Form ist das Ergebnis einer langen Entwicklung, in der sich Zuständigkeiten und Regelwerke mehrfach geändert haben. Wer die Geschichte kennt, versteht besser, warum es heute mehrere organisationseigene Fassungen gibt und was hinter der laufenden Vereinheitlichung steckt.

Die gemeinsame DV 102

1978 wurde die Polizeidienstvorschrift beziehungsweise Dienstvorschrift 102 „Taktische Zeichen" eingeführt. Sie löste ältere Regelungen ab und schuf eine gemeinsame Grundlage für Polizei und Katastrophenschutz. 1986 folgte eine überarbeitete Fassung, die vor allem den Bereich des Katastrophenschutzes deutlich erweiterte. In dieser Zeit war die DV 102 die verbindliche Klammer über die verschiedenen Bereiche hinweg.

Der Einschnitt 1995

Am 9. Februar 1995 wurde diese gemeinsame Vorschrift außer Kraft gesetzt. Die Polizeidienstvorschrift 102 regelte fortan nur noch die taktischen Zeichen im polizeilichen Bereich. Die Zeichen der Fachdienste des früheren erweiterten Katastrophenschutzes waren damit nicht mehr in einer gemeinsamen Vorschrift geregelt. Für den nicht polizeilichen Bereich entstand eine Lücke.

Weiterleben in den Organisationen

Die Organisationen der Gefahrenabwehr ließen die Zeichen deshalb nicht fallen. Feuerwehr, Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk und weitere hielten sich weitgehend an die bisherige DV 102 und führten sie als organisationseigene Fassungen fort. So blieb die gemeinsame Bildsprache in der Praxis erhalten, auch ohne eine einzige verbindliche Vorschrift für alle.

Das heutige System des Bevölkerungsschutzes

Seit Januar 2012 gibt es Empfehlungen für taktische Zeichen im Bevölkerungsschutz, die aus dem Umfeld der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz stammen und heute vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe getragen werden. Diese Sammlung ist die praktische Referenz für den nicht polizeilichen Bereich. Sie bündelt die Zeichen und dient Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Katastrophenschutz als gemeinsame Grundlage.

Wohin die Reise geht

Die Entwicklung ist nicht abgeschlossen. Der zuständige Ausschuss hat 2025 empfohlen, eine überarbeitete Fassung als FwDV 102 beziehungsweise als organisationsspezifische DV 102 einzuführen. Diese Neuauflage wurde allerdings kurz nach ihrer Veröffentlichung wieder zurückgezogen, der Abstimmungsprozess läuft also weiter. Alle Einzelheiten dazu stehen im Beitrag Rechtsgrundlage und Ausblick.

Kurz gefasst: Aus einer gemeinsamen Vorschrift wurde nach 1995 ein offenes System mit organisationseigenen Fassungen, das heute unter dem Dach des BBK wieder stärker zusammengeführt wird.

Quellen und weiterführende Informationen